Selbsthilfegruppe der Schmerzpatienten

 in Stadt und Landkreis Osnabrück

 

Bericht in der NOZ, Neue Osnabrücker Zeitung,
vom 12. Oktober 2007,
Rund um Osnabrück, Seite 22

 
 

 

Da spart guter Rat Geld

Pflegebedürftig - was nun? - Sachverständige gab im Wallenhorster Rathaus Tipps

gre WALLENHORST.

Gewusst wie. Das gilt besonders dann, wenn in der Familie jemand plötzlich pflegebedürftig wird. Wie man in der Situation wo und was als Hilfe erhält, erklärte die Osnabrücker Diplompflegewirtin Christine Vörding bei der Veranstaltungsreihe „Wallenhorster Gesundheitswoche" im Rathaus.

Die familiäre Runde nutzte am Mittwochabend die Gelegenheit für Diskussionen und ging mit etlichen Informationen nach Hause. Auch Mitorganisatorin und Seniorenbeauftragte Kornelia Böert freute sich, ihr Beratungswissen bereichert zu haben. Christine Vörding, auch als unabhängige Pflegesachverständige tätig, beleuchtete das Thema verständlich.

„Es ist ein Thema, das jeden angeht", betonte die Referentin und erinnerte daran, dass Pflegebedürftigkeit Menschen jeden Alters betreffen kann. „Ohne Antrag gibt es keine Leistungen aus der Pflegekasse. Anträge kann man da telefonisch bestellen", erklärte sie. Bei den Leistungen kann man wählen zwischen Pflegegeld, -sachleistungen oder Kombinationsleistungen.

„Ich kann Ihnen nicht sagen, was das Beste ist. Das ist individuell zu entscheiden. Aber man kann später wechseln", versicherte die Fachfrau. Bei einem Hausbesuch erfasst dann ein Gutachter des medizinischen Dienstes die Maßnahmen der Grundpflege. Das sind 21 Verrichtungen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität für die es festgelegte Zeitwerte gibt.

„Es ist sinnvoll, wenn Sie schon vorher ein Pflegetagebuch führen, das dann herangezogen werden kann", sagte Christine Vörding. Wird der Antrag abgelehnt, aber der Antragsteller ist sicher, dass nicht alles berücksichtig wurde, sollte er sofort formlos Widerspruch einlegen. Eine Begründung müsse zeitnah erfolgen, so die Referentin. Dafür sollte auch das Gutachten angefordert werden. Christine Vörding riet; „Bei der Begründung sollten Sie professionelle Hilfe hinzuziehen. Das kann ein Pflegedienst oder ein Pflegesachverständiger sein."

Danach beauftragt die Pflegekasse gegebenenfalls einen zweiten Gutachter. Lehnt auch der ab, ermutigte die Referentin: „Dann gibt es nur noch den Klageweg vorm Sozialgericht. Ihnen entstehen keine Kosten. Nur den eigenen Anwalt müssen Sie bezahlen." Darauf zu verzichten könnte den Verzicht auf viel Geld bedeuten.„Es lohnt sich, selbst wenn die Beratung etwas kostet. Das Pflegegeld wird nämlich ruckwirkend zum Datum des ersten Antrags gezahlt."

Christine Vörding sparte nicht mit Erklärungen und Tipps wie diesen: Kostenfreie Beratungen gibt es auch bei Pflegediensten. Und: Wer eine Pflegeeinstufung von eins bis drei erhalten hat, kann auf Antrag weitere Hilfen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Leistungen in die gesetzliche Rentenversicherung, wenn ein Pflegender mehr als 14 Stunden pro Woche nicht gewerbsmäßig pflegt und zugleich nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitet.

Vorbericht zur Gesundheitswoche und zum Schmerztag,

Bericht über den Vortrag "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf"

Bericht über den Vortrag "Verbindung zur Familie über Krankheit und Schmerz" 

Bericht über die Podiumsdiskussion

Bericht über den 6. Wallenhorster Schmerztag

Bildergalerie 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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