Mit Wertmarke in Bahnen bundesweit unterwegs

(ON Am Sonntag, Lokales, 11. Mai 2008, Seite 7)

Mobilität für Schwerbehinderter- Tipps

Osnabrück (eb) – Wer als Schwerbehinderter zu seinem Schwerbehindertenausweis eine sogenannte Wertmarke bekommt oder für 60 Euro im Jahr erwirbt, kann bundesweit mit allen öffentlichen Linienbussen, mit allen Strassen- und Stadtbahnen, U- und S-Bahnen unentgeltlich fahren.

Auch Fluss- und Kanalfähren oder die Wuppertaler Schwebebahn dürfen kostenfrei benutzt werden. Für den Schienenverkehr über Land gelten besondere Regeln, auf die der Fahrgastverband Pro Bahn hinweist. Grundsätzlich gibt es zu jeder Wertmarke ein Verzeichnis, auf welchen Strecken die Regionalzüge der Deutschen Bahn benutzt werden können. Das sind in der Regel alle Schienenwege 50 km rund um den Wohnort der behinderten Person.

Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich die Gültigkeit der Wertmarke im   regionalen Schienenverkehr aber nach und nach ständig erweitert. So dürfen auch alle Regionalzüge in Verkehrsverbünden benutzt werden. Für Osnabrücker z. B, beginnt der nächste Verkehrsverbund (Bremen-Niedersachsen) in Lemförde, also im Bereich der 50-Kilometer-Zone. Bis Bad Zwischenahn, Augustfehn oder Bremerhaven gilt hier zum Beispiel die Wertmarke zum  Schwerbehindertenausweis.

Zudem bestehen Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Plalz, Hamburg, das Saarland sowie fast ganz Baden-Württemberg komplett aus Verkehrsverbünden, in denen alle Regionalzüge mit der Wertmarke benutzt werden dürfen. Für die Fahrt von einem in den nächsten Verbund gelten allerdings in einigen Fällen Sonderregelungen, die einen Kurzstreckenfahrschein erforderlich machen.

Auch die nichtbundeseigenen Bahnen, die in Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern eine Reihe von Ausschreibungen gewonnen haben und ihre Züge einsetzen, akzeptieren ohne Zuzahlung die Wertmarken; Dazu gehören die Nordwestbahn, die Eurobahn (nach Hameln – Hildesheim – Bad Salzdetfurth), die Westfalenbahn, der Metronom (Bremen – Hamburg – Göttingen).

Keine Rolle spielt dabei, ob der Fahrgast die Züge der privaten Anbieter innerhalb eines Verkehrsverbundes in  Anspruch nimmt. So kommen Schwerbehinderte mit ihrer Wertmarke problemlos von Osnabrück bis Bonn, Stuttgart oder Westerland auf Sylt, mit etwas Geschick auch bis Dresden und München, nicht aber auf direktem Wege in die niedersächsische Landeshauptstadt.

Die Mitglieder von Pro Bahn geben am Donnerstag (22. 5., 18-19 Uhr) und Donnerstag (29. 5., 18-19 Uhr) im Service-Center des Weser-Ems Bus neben dem OS-Hbf Tipps und beantworten Fragen zur Mobilität schwerbehinderter Mitbürger mit Wertmarke.