Nadeln auf  Kassenkosten – Nur bei Rücken- und Knieschmerz

(Bericht in der Neue Osnabrücker Zeitung – NOZ  vom 20. April 2006 – Seite 29 – Rubrik „Gut zu Wissen“)

AP BERLIN. Einige Akupunktur-Patienten müssen sich darauf einstellen, dass Ihre Therapie bald nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt wird.

Das ist das überraschende Ergebnis eines Beschlusses, Akupunktur in bestimmten Fällen erstmals als Regelleistung der Krankenkassen anzubieten, wie der Gemeinsame Bundesausschuss gestern mitteilte. „Im Ergebnis ist das eine Einschränkung“, sagt der Ausschussvorsitzende Rainer Hess.

Das Gremium der Kassen und Ärzte hatte am Vorabend beschlossen, die Nadeltherapie bei Rücken- und Knieschmerzen unter strengen Auflagen erstmals in den Leistungskatalog der Krankenkassen  aufzunehmen. Seit dem Jahr 2000 allerdings wurde Akupunktur im Rahmen von Modellversuchen für praktisch alle gesetzlich Versicherten mit Kopf-, Knie- und Rückenschmerzen bezahlt, wie Hess sagte. Die jetzt beschlossene Beschränkung zeigt sich auch finanziell: Gaben die Kassen bisher 300 Millionen Euro pro Jahr für die Akupunktur-Modellversuche aus, so sei unter den neuen Bedingungen nur mit 100 Millionen Euro zu rechnen.

Zum einen wird Akupunktur bei Migräne – die Teil der Modellversuche war – nicht in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen. Hier habe sich keine Überlegenheit der Methode gezeigt, sagte Hess. Allerdings muss auch die Behandlung von Knie- und Rückenschmerzen strenge Vorgaben einhalten, bevor die Kasse zahlt. So müssen die Ärzte Zusatzqualifikationen vorweisen, die bisher kaum jemand hat. Konnten im Rahmen der Modellversuche 10000 Akupunkteure Leistungen abrechnen, so erfüllen derzeit nur 1400 Ärzte die neuen Anforderungen, wie Hess sagte. Die Patienten müssen ihre Beschwerden schon mindestens sechs Monate haben, bevor Akupunktur als Kassenleistung infrage kommt.