Patient hat Anspruch auf Aktenkopie

(NOZ Neue Osnabrücker Zeitung vom 9. August 2008 Rubrik Gut zu Wissen, Seite 34)

AP STUTTGART.Patienten können ihre Akten auch gegen den Willen des Arztes einsehen. Sie haben ein Recht darauf, die Unterlagen in Kopie ausgehändigt zu bekommen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin. Allerdings würden nicht alle Ärzte oder Krankenhäuser diesen Anspruch anerkennen. Der behandelnde Arzt sei verpflichtet, für jeden Patienten eine Krankenakte zu führen und zehn Jahre lang aufzubewahren. Um auch später noch Dokumente über die Krankheit zu haben, mache es für Patienten Sinn, die Unterlagen in regelmäßigen Abständen in Kopie anzufordern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind Ärzte und Krankenhäuser allerdings häufig nicht bereit, die Unterlagen bereitzustellen. Begründet werde dies oft mit dem hohem Zeitaufwand oder auch mit der Behauptung, dass es das Einsichtsrecht gar nicht gäbe. Bei Behandlungsfehlern sind die Unterlagen jedoch die Beurteilungsgrundlage. Die Verbraucherschützer raten daher, auf die Herausgabe zu bestehen. Notfalls müsse man dem Arzt schriftlich einen Termin setzen. Manchmal könne es auch notwendig werden, einen Rechtsanwalt einzuschalten.