Auch Rezepte haben Verfallsdatum

(Ein Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 7. Februar 2004 Seite 24 – Gut zu wisse)

Sowohl gesetzliche wie auch privat versicherte Patienten sollten Rezepte möglichst schnell einlösen, damit ihr Anspruch auf Kostenübernahme nicht erlischt. Gesetzlich Versicherte haben nur einen Monat lang Anspruch auf Übernahme der Kosten, wie die „Apotheken Umschau“ berichtete. Privatkassen lassen ihren Kunden immerhin ein halbes Jahr Zeit. Rezepte für Betäubungsmittel haben dagegen bei allen Versicherten eine Gültigkeit von nur sieben Tagen.